Das Honorar für die Aufnahme der Krankengeschichte und die homöopathische Erstanamnese und für Folgeanamnesen beträgt derzeit pro Stunde € 55,00 (Abrechnung nach Minuten). Telefonische Beratungen oder Anamnesen werden zum gleichen Satz abgerechnet. Auch der von mir alleine erbrachte Zeitaufwand für die Fallanalyse, um ein passendes homöopathisches Medikament verordnen zu können (sog. homöopathische Repertorisation und Materia Medica Vergleich) wird nach demselben Stundensatz abgerechnet.
Die Erstanamnese, die Fallananlyse und die Folgeanamnesen können natürlich, je nach Krankheit und Vorgeschichte, ganz unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.
Die Mindestgebühr für Beratung oder homöopathische Verordnung beträgt derzeit € 15,00. Ausnahme: telefonische, kurze Information € 5,00.
Das Honorar für eine eingehende Untersuchung bei Neuaufnahme beträgt derzeit € 28,00.
Es werden von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder der privaten Zusatzversicherung leider teilweise nur relativ niedrige Höchstbeträge pro erbrachter Leistung angesetzt und erstattet, bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Kasse!